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   FG Baden-Württemberg, 22.04.2009 - 2 K 567/07   

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FG Baden-Württemberg, 22.04.2009 - 2 K 567/07 (https://dejure.org/2009,16041)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.04.2009 - 2 K 567/07 (https://dejure.org/2009,16041)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. April 2009 - 2 K 567/07 (https://dejure.org/2009,16041)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erstattungsberechtigung bei Überzahlung von Einkommensteuer für ehemals zusammenveranlagte Ehegatten - Zahlung der Einkommensteuer für Rechnung beider Ehegatten als Gesamtschuldner - Zahlung auf eigene Rechnung bei bereits geschiedener Ehe - Keine notwendige Beiladung ...

  • Judicialis

    AO § 37 Abs. 2; ; AO § 218 Abs. 2; ; EStG § 26 Abs. 1; ; EStG § 26b; ; FGO § 60 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Vorauszahlungen bei Ehescheidung; keine notwendige Beiladung des geschiedenen Ehagatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anrechnung von Vorauszahlungen bei Ehescheidung - keine notwendige Beiladung des geschiedenen Ehagatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1895
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.07.1989 - VII R 118/87

    Zur Person des Erstattungsberechtigten im Falle der Überzahlung von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2009 - 2 K 567/07
    Hier sei besonders auf das Urteil des BFH vom 25. Juli 1989, a.a.O., hinzuweisen.

    War im Zeitpunkt der Zahlung die Ehe der für frühere Veranlagungszeiträume zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eheleute bereits geschieden, kann - anders als bei bestehenden und intakten Ehen - wie auch in den sonstigen Fällen der Gesamtschuldnerschaft im Zweifel davon ausgegangen werden, dass der Zahlende nur auf eigene Rechnung leisten will (Urteil des BFH vom 25. Juli 1989 VII R 118/87, BStBl II 1990, 41).

    Da sich sonach Feststellungen über die Tilgungsabsicht des Klägers nicht treffen lassen, verbleibt es bei der Vermutung, dass der Kläger nur Zahlungen auf eigene Rechnung leisten wollte und ihm deshalb die Vorauszahlungen allein zuzurechnen sind (Urteil des BFH vom 25. Juli 1989 VII R 118/87, a.a.O.).

  • BFH, 30.09.2008 - VII R 18/08

    Einkommensteuer-Erstattungsanspruch zusammen veranlagter Eheleute wird auch bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2009 - 2 K 567/07
    In Ermangelung entgegenstehender ausdrücklicher Absichtsbekundungen kann allerdings das FA als Zahlungsempfänger, solange die Ehe besteht und die Eheleute nicht dauernd getrennt leben, was nach § 26 Abs. 1 EStG Voraussetzung für die Zusammenveranlagung ist, davon ausgehen, dass derjenige Ehegatte, der die Zahlung auf die gemeinsame Steuerschuld bewirkt, mit seiner Zahlung auch die Steuerschuld des anderen mit ihm zusammen veranlagten Ehegatten begleichen will (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt: Urteil des BFH vom 30. September 2008 VII R 18/08, BStBl II 2009, 38).
  • BFH, 11.01.1994 - VII B 100/93

    Keine notwendige Beiladung des anderen Ehegatten zum Klageverfahren gegen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2009 - 2 K 567/07
    Denn die Entscheidung im Abrechnungsverfahren des Klägers darüber, in welcher Höhe auf Grund eines gegen die geschiedenen Eheleute ergangenen Vorauszahlungsbescheids geleistete Zahlungen auf die Einkommensteuerschuld 2003 des Klägers anzurechnen sind, muss nicht notwendigerweise auch der geschiedenen Ehefrau gegenüber einheitlich ergehen (Beschluss des BFH vom 11. Januar 1994 VII B 100/93, BStBl II 1994, 405).
  • BFH, 25.09.1963 - I 383/60 U

    Geltendmachung eines Anpruchs auf Erstattung von Einkommensteuer und einer Abgabe

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 22.04.2009 - 2 K 567/07
    Dabei ist auf den Willen des Zahlenden abzustellen, wie er im Zeitpunkt der Zahlung dem FA gegenüber erkennbar hervorgetreten ist (Urteil des BFH vom 25. September 1963 I 383/60 U, BStBl III 1963, 545).
  • BFH, 13.05.2015 - VII R 38/14

    Tilgungsvermutung bei Unkenntnis des Finanzamts über Scheidung

    Dies ergebe sich sowohl aus dem Senatsurteil vom 25. Juli 1989 VII R 118/87 (BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41) und dem Senatsurteil in BFHE 233, 10, BStBl II 2011, 607 als auch aus dem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 22. April 2009  2 K 567/07 (EFG 2009, 1895).
  • FG Schleswig-Holstein, 08.07.2014 - 5 K 93/11

    Leistung durch einen geschiedenen Ehegatten als Gesamtschuldner auf Rechnung

    Vielmehr müsse im Zweifel davon ausgegangen werden, dass der Kläger nur auf eigene Rechnung habe leisten wollen, ohne dass es auf die Kenntnis des Finanzamtes von der Ehescheidung ankomme (Urteil des FG Baden-Württemberg vom 22.4.2009 2 K 567/07 EFG 2009, 1895).
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